Steuerberatung
Von der Gründung über die Expansion bis zur Nachfolgeregelung sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie in allen laufenden und besonderen Steuerfragen. Dabei gehen wir z.B. auch auf die Angemessenheit der bestehenden Rechtsform und die Besteuerung der Gesellschafter ein. Umwandlungs-, Einbringungs- und sonstige Umwandlungsfragen lösen wir gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten, die auch die erforderlichen Verträge für Sie erstellen können.
Neben der Beratung in täglichen Steuerfragen unterstützen wir Sie auch bei Einsprüchen, in Finanzgerichtsverfahren oder Steuerstrafsachen in Verbindung mit unseren Kooperationsanwälten.
Auch bei Steuerfragen in den Sondersituationen Erbschaft, Scheidung und Vermögensnachfolge lassen wir Sie nicht allein.